OGE Politikbrief
Auf dem Weg zur europäischen Klimaneutralität:
Die Dekarbonisierung des Gassektors.
Europa soll bis 2050 klimaneutral werden. Das ist ein genauso ambitioniertes wie richtiges Ziel. Mit dem EU Green Deal soll dieses Ziel erreicht werden, und auf dem Weg dorthin ist das Fit-for-55-Paket ein entscheidender Baustein. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Europa um 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Im ersten Teil des Fit-for-55-Pakets hatte die Europäische Kommission im Sommer 2021 unter anderem Programme zu Erneuerbaren Energien, dem Emissionshandel und der Energieeffizienz vorgestellt.
Die europäische Energieversorgung basiert jedoch zum größten Teil auf Molekülen, darunter auch einem großen Anteil gasförmiger Energieträger. Neben dem massiven Ausbau von Anlagen für erneuerbaren Strom und Verbesserungen bei der Energieeffizienz wird es für das Erreichen unserer Klimaziele also vor allem auf die Dekarbonisierung der molekülbasierten Energieträger ankommen. Der zügige Hochlauf von Wasserstoff in Europa ist hierbei der Schlüssel. Im Dezember 2021 wurde nun der zweite Teil des Maßnahmenpakets vorgestellt. Darin enthalten ist folgerichtig auch das „Hydrogen and Gas Markets Decarbonisation Package“. Es umschließt unter anderem Instrumente zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Diese ist für die Wasserstoffwirtschaft in Europa von zentraler Bedeutung.

Fazit und Ausblick
Für europäische Gasnetzbetreiber führen die Gesetzgebungsvorschläge sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Für Wasserstoff sind vor allem die Definition innerhalb des Rahmens der gasförmigen Energieträger und die Integration der Regulierung in den bestehenden Gasrahmen positiv zu bewerten. Kritisch zu sehen sind dagegen unter anderem die bisher nur unpräzise festgelegten Finanzierungsmöglichkeiten zwischen Erdgas und Wasserstoff, die Entflechtungsvorgaben sowie die größtenteils voneinander losgelöste Netzplanung. Hier muss schnell und umfassend nachgebessert werden.
Die Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission müssen in der weiteren Folge den ordentlichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen, in dem sich nun EU-Parlament und EU-Rat damit befassen. Die Abstimmung zwischen den Institutionen, der sogenannte Trilog, könnte Erfahrungen zufolge ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen des Trilogs noch Änderungen an den vorgeschlagenen Maßnahmen geben wird. Mit einer Umsetzung der neuen Regelungen ist nicht vor 2024/2025 zu rechnen. Angesichts der Notwendigkeit der Erreichung der Klimaziele muss deutlich schneller gehandelt werden.
