Datum
29. Okt. 2026
Ort
Deutschland
Herausgeber
Wasserstoff-Kernnetzbetreiber

Pressemitteilung

Viertes Markt­informations­paket: Kernnetzbetreiber vereinheitlichen Reservierungs­entgelt

Die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber veröffentlichen heute das vierte Marktinformations­paket und informieren über die aktuelle Entwicklung der Reservierungen im Wasserstoff-Kernnetz.

Mit dem vierten Marktinformationspaket kündigen die Wasserstoff-Kernnetz­betreiber zudem die Einführung eines einheitlichen Reservierungs­entgelts an. Für alle ab dem 05.11.2026 eingehenden Reservierungsanfragen wird das Reservierungs­entgelt künftig einheitlich auf 1/25 des jeweils gültigen Hochlauf­entgelts festgelegt. Damit schaffen die Netzbetreiber eine transparente und bundesweit einheitliche Grundlage für die Reservierung von Transport­kapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz. Bestehende Vertrags­partner erhalten zudem die Möglichkeit, für die verbleibende Vertrags­laufzeit auf das neue Entgelt­modell umzustellen.

„Der Reservierungs­prozess schreitet voran. Dass über immer mehr Regionen hinweg Kapazitäten nachgefragt werden, ist ein gutes Signal für den Hochlauf der Wasserstoff­wirtschaft. Mit dem neuen bundesweit einheitlichen Reservierungs­entgelt schaffen die Kernnetz­betreiber transparente und verlässliche Rahmen­bedingungen für die Kapazitäts­reservierung.“ – Barbara Fischer, Geschäftsführerin FNB Gas

Das vierte Marktinformations­paket enthält aktualisierte Informationen zu verfügbaren und reservierten Kapazitäten in den Angebots­zonen und Clustern des Wasserstoff-Kernnetzes. Zum Stichtag 07.10.2026 wurden in den Clustern Ein- und Ausspeise-Kapazitäten in Höhe von über 6 GW und für den Cluster­übergangs­transport (CÜT) Kapazitäten in Höhe von über 0,5 GW vertraglich reserviert. Die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber werden den Markt auch künftig regelmäßig über die Entwicklung von Reservierungen, Kapazitäten und Infrastruktur informieren.