FAQ
Sie haben Fragen zum Wasserstoffnetz?
Ein paar Fragen beantworten wir hier.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wie bekomme ich einen Netzanschluss für mein Wasserstoffprojekt?
Der Auf- und Ausbau eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes wird vorwiegend im Rahmen eines gemeinsamen Planungsprozesses der künftigen Wasserstoffnetzbetreiber unter dem Dach des FNB Gas e.V. geplant. Dieser Prozess orientiert sich an den durch die WEB (Wasserstoff Erzeugungs- und Bedarfsabfrage) identifizierten Wasserstoffquellen und -senken. Wenn Sie Ihre/n Wasserstofferzeugung/-bedarf losgelöst vom WEB-Prozess der OGE mitteilen möchten, können Sie dies über unser Formular auf dieser Seite tun. Dadurch können wir Ihre Projekte auch nachträglich in unsere zukünftigen OGE-Planungen miteinbeziehen.
Bei einem Netzanschluss müssen zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und der OGE Verträge hinsichtlich des Netzanschlusses und der Netznutzung abgeschlossen werden. Zusätzlich gelten die technischen Mindestanforderungen an Netzanschlüsse und Gas-Druckregel- und -Messanlagen am Netz der Open Grid Europe GmbH (für Anschlüsse im Wasserstoffnetz).
Was wird der Transport von Wasserstoff kosten?
Eine konkrete Kosten- und Entgelthöhe kann aktuell noch nicht beziffert werden. Einen Überblick über die Bedingungen und Grundzüge der Kostenanerkennung und Entgeltermittlung für Netzbetreiber, die sich für eine Regulierung entschieden haben (Opt-in Regulierung), können Sie dem § 28o EnWG sowie der „Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen“ (Wasserstoffnetzentgeltverordnung – WasserstoffNEV) entnehmen.
Darüberhinaus plant die Bundesregierung, zu Beginn des Markthochlaufs von Wasserstoff auch die Infrastruktur zu fördern. Das wirkt sich letztendlich auch auf die konkrete Entgelthöhe der Transportkunden aus. Ziel ist die Vermeidung von hohen Entgelten und Entgeltsprüngen.
Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur: Fachthemen » Elektrizität und Gas » Wasserstoff » FAQ
Welche Beschaffenheit wird der im zukünftigen Wasserstoffnetz der OGE transportierte Wasserstoff aufweisen können?
Das Arbeitsblatt „G 260 (A) – Gasbeschaffenheit“ des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) spezifiziert zwei Beschaffenheiten für Wasserstoff: Gruppe A (Wasserstoffanteil >= 98 Mol- %) und Gruppe D (Wasserstoff >= 99,97 Mol-%). Die Beschaffenheit der Gruppe D entspricht dabei den Anforderungen der DIN EN 17124 für wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge.
Die durch Neubau oder Umstellung bestehender Leitungen wachsende Wasserstoffinfrastruktur der OGE wird Wasserstoff der Gruppe A transportieren. Hier orientierte man sich bei der Definition der Grenzwerte für die Gasbegleitstoffe größtenteils an der gültigen Spezifikation bzgl. der heute zulässigen Erdgas-Begleitstoffe. Technisch ist es möglich, durch Aufreinigungstechniken die Gruppe A in Gruppe D zu überführen.
Können die vorhandenen Gasleitungen wie dargestellt für Wasserstoff genutzt werden?
Die eingesetzten Stähle der für die Umstellung vorgesehenen Erdgasleitungen sind grundsätzlich für den Transport von Wasserstoff geeignet. In vielen heutigen Erdgasleitungen wurde in der Vergangenheit bereits Wasserstoff in Form von sogenanntem Stadtgas mit hohen Beimischungsanteilen transportiert. Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Wasserstoff in Deutschland wissen wir, dass unsere Leitungen des geplanten Wasserstoffnetzes für den Transport von Wasserstoff geeignet sind. Abhängig von der Ausführung kann es erforderlich sein, Armaturen oder andere Einbauteile auszutauschen, was im Vergleich zu einem Neubau mit einem deutlich geringeren Aufwand verbunden ist.

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