Kapazitätsprodukte
Alles klar bei FZK, bFZK und DZK. Unsere Kapazitätsprodukte im Überblick.
Bei OGE können Sie verschiedene Kapazitätsprodukte buchen. Das organisieren wir über die Primär- und Sekundärvermarktungsplattform PRISMA. Detaillierte Informationen zu unseren Produkten finden Sie in unserem Produktdatenblatt
Hier finden Sie zu jedem Kapazitätsprodukt alle wichtigen Informationen. Die ausführlichen Produktbeschreibungen können Sie sich zu jeder Kapazitätsart herunterladen.
FZK – frei zuordenbare Kapazität
Diese Kapazitäten ermöglichen feste und unterbrechbare Transporte im gesamten Marktgebiet sowie einen Zugang zum Virtuellen Handelspunkt der THE.
bFZK – bedingt feste frei zuordenbare Kapazität
bFZK sind bedingt feste Kapazitäten, die im gesamten Marktgebiet frei zuordenbar sind und den Zugang zum Virtuellen Handelspunkt der THE ermöglichen. An Speicheranschlusspunkten werden bFZK nur dann in Gänze oder anteilig zu unterbrechbaren Kapazitäten, wenn durch die Vortagsprognose der Tagesmitteltemperatur ein von OGE festgelegter Grenzwert über- oder unterschritten wird.
An Virtuellen Kopplungspunkten wird die bFZK unterbrechbar, wenn die Vortagesprognose für die Tagesmitteltemperatur an der Wetterstation Essen die von OGE festgelegten Grenzwerte über- oder unterschritten wird. Die vorgenannten Grenzwerte sind dem Produktdatenblatt zu entnehmen.
DZK – dynamisch zuordenbare Kapazität
DZK an nominierungspflichtigen Punkten ermöglicht eine Netznutzung auf fester Basis im Rahmen der im nachfolgenden Dokument „Zuordnungsauflagen und Streckenkombinationen für DZK-Produkte“
veröffentlichten Punktkombinationen unter Einhaltung der im Produktdatenblatt beschriebenen Einbringungs- und Nutzungsregeln.
DZK an nicht nominierungspflichtigen Ausspeisepunkten ermöglicht eine Netznutzung auf fester Basis von einem vorab definierten nominierungspflichtigen Einspeisepunkt. Die netztechnisch geprüften Punktkombinationen finden Sie im Produktdatenblatt. Sofern keine Nutzungsbeschränkung durch OGE ausgesprochen wird, ist die Versorgung des nicht nominierungspflichtigen Ausspeisepunktes über den VHP möglich.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um unverbindliche Informationen handelt. Rechtsverbindlich sind allein die von der OGE veröffentlichten Bedingungen für den Standard Ein- und Ausspeisevertrag in der jeweils gültigen Fassung.