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Markinformationen
Für noch mehr Sicherheit im Versorgungssystem: Leitfaden Krisenvorsorge Gas.
Als Teil der Gaswirtschaft sorgen wir für die sichere und zuverlässige Versorgung der Kunden.
![](https://oge.net/_Resources/Persistent/2/f/a/1/2fa1777546a2e5478bb0eb88c34fa850c63b3277/gastransport_krisenvorsorge_Station-Ko%CC%88ln-Porz_03.09.2014.jpg)
Eine wichtige Maßnahme: die frühzeitige Information über eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit und die Etablierung von Kommunikationsprozessen zwischen den beteiligten Netzbetreibern – von den Importpunkten bis zum Ausspeisepunkt zum Verbraucher.
Der BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ beschreibt in erster Linie prozessuale Abläufe, damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege. So sollen Maßnahmen nach § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) optimal umgesetzt werden, vor allem zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Netzebenen. Mit dem Leitfaden werden die Anforderungen des § 21 Systemverantwortung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) konkretisiert – und so sollten sie auch zwischen allen Netzebenen umgesetzt werden.
Unter folgendem Link gelangen Netzbetreiber zu dem von uns eingesetzten Krisenportal: