Marktgebietszusammenlegung

Veröffentlichung gem. BK7-19-037 (KAP+) 

Gem. BNetzA-Beschluss BK7-19-037 zur Genehmigung eines Überbuchungs- und Rückkaufsystems der Fernleitungsnetzbetreiber für das Angebot zusätzlicher Kapazitäten im deutschlandweiten Marktgebiet („KAP+“) sind die Fernleitungsnetzbetreiber zur Veröffentlichung der folgenden Informationen verpflichtet: 

Veröffentlichung gem. Tenorziffer 3 lit. a) KAP+ 

Die BNetzA ist am 28. April 2023 gemäß Tenor 3 lit. a) KAP+ vom 25.03.2020 (BK7-19-037) schriftlich über die Höhe der zusätzlichen Kapazitäten aller Fernleitungsnetzbetreiber informiert worden. 

Darauf basierend stellt OGE eine Auflistung ihrer Basis- und Zusatzkapazitäten als Download bereit. Wir weisen weiterhin darauf hin, dass es sich hierbei ausschließlich um die von OGE an den spezifischen IPs bereitgestellte Kapazität, nicht aber um die ggf. FNB-übergreifend bereitgestellte VIP-Kapazität handelt.

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IP-spezifische Zusatzkapazitäten

GWJ 2023/2024


Veröffentlichung gem. Tenorziffer 3 lit. b) KAP+ 

Die Fernleitungsnetzbetreiber sind gem. Tenorziffer 3 lit b) KAP+ dazu verpflichtet einen gemeinsamen Bericht vorzulegen, in dem der Einsatz der marktbasierten Instrumente bzw. des Kapazitätsrückkaufs im abgelaufenen Gaswirtschaftsjahr ausgewertet wird. Dieser Bericht wurde durch den Marktgebietsverantwortlichen THE verfasst und ist untenstehend veröffentlicht. 

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Jährlicher Monitoring-Bericht nach KAP+

Gem. Tenorziffer 3 lit. b) KAP+ (BK7-19-037)