Markinformationen

Für noch mehr Sicherheit im Versorgungssystem: Leitfaden Krisenvorsorge Gas.

Als Teil der Gaswirtschaft sorgen wir für die sichere und zuverlässige Versorgung der Kunden. Nach den Erkenntnissen der Gasmangellage im Februar 2012 haben wir gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern Maßnahmen beschlossen, um die Gasversorgungssysteme noch sicherer und zuverlässiger zu gestalten.

Eine wichtige Maßnahme: die frühzeitige Information über eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit und die Etablierung von Kommunikationsprozessen zwischen den beteiligten Netzbetreibern – von den Importpunkten bis zum Ausspeisepunkt zum Verbraucher.

Der BDEW hat diese Anregung aufgegriffen und sie im Handlungsleitfaden „Krisenvorsorge Gas“ integriert.

Der Leitfaden beschreibt in erster Linie prozessuale Abläufe, damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege. So sollen Maßnahmen nach § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) optimal umgesetzt werden, vor allem zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Netzebenen. Mit dem Leitfaden werden die Anforderungen des § 21 Systemverantwortung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) konkretisiert – und so sollten sie auch zwischen allen Netzebenen umgesetzt werden.

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BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden / Krisenvorsorge Gas

BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden, Stand 08/2022