Nachgelagerte Netzbetreiber

Wichtige Informationen, damit Ihr Netz­anschluss die Mindest­anforderungen erfüllt.

Informieren Sie sich hier über die technischen Mindest­anforderungen (TMA) zu unseren Netz­anschlüssen und Gas-Druckregel- und Messanlagen. Auch zu Biogas finden Sie hier die Netzanschluss­bedingungen und Informationen zum Netzanschluss­begehren.

Technische Mindestanforderungen an Netzanschlüsse und Gas-Druckregel- und -Messanlagen am Netz der OGE GmbH (TMA)

Zu den TMA gehören die Netzanschlussbedingungen und die Anforderungen sowie Ausführungsempfehlungen zur sicheren, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung technischer Regeln. Und zwar für die Errichtung, Änderung und den Betrieb von Gas-Druckregel- und -Messanlagen an unserem OGE-Netz.

 

Technische Mindestanforderungen

Stand 12. Januar 2021

Download siehe unten

 

Technische Musterverträge
Netzkopplungsvertrag

Gemäß § 7 der Gasnetzzugangsverordnung sind Netzbetreiber verpflichtet, mit Betreibern von Netzen, mit denen sie über einen Netzkopplungspunkt verbunden sind, Netzkopplungsverträge abzuschließen.

Dem von OGE veröffentlichten Muster des Netzkopplungsvertrags liegen die Regelungen des Abschnitts 2 des Teils 3 (§§ 26-31) sowie des Teils 5 (§§ 52-62) der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Fassung vom 31.03.2020 (KoV XI) zugrunde, welche als Anlage 5 dem Vertrag zu informatorischen Zwecken beigefügt sind.

In den Anlagen 1 bis 4 des Netzkopplungsvertrages werden gemäß § 26 Ziffer 3 KoV XI die Regelungen des Abschnitts 2 des Teils 3 (§§ 26- 31) der KoV XI konkretisiert.

Inhalt der ergänzenden Regelungen sind insbesondere die genaue Lage der Netzkopplungspunkte (Anlage 1), gegebenenfalls die Zusammenfassung zu Ausspeisezonen (Anlage 4) sowie die für den jeweiligen Netzkopplungspunkt und/oder die jeweilige Ausspeisezone geltenden technischen Rahmenbedingungen.

Download siehe unten

Marktinformation / pdf / 645.46 KB

Technische Mindestanforderungen

Die TMA umfassen neben den Netzanschlussbedingungen auch die verbindlichen Anforderungen sowie Ausführungsempfehlungen zur sicheren, effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung technischer Regeln für Errichtung, Änderung und Betrieb von Gas-Druckregel- und -Messanlagen am Netz der Open Grid Europe GmbH.

Netzanschluss, Messtellenbetrieb / pdf / 844.65 KB

Netzkopplungsvertrag

Gemäß § 7 der Gasnetzzugangsverordnung sind Netzbetreiber verpflichtet, mit Betreibern von Netzen, mit denen sie über einen Netzkopplungspunkt verbunden sind, Netzkopplungsverträge abzuschließen. Dem von Open Grid Europe veröffentlichten Muster des Netzkopplungsvertrags liegen die Regelungen des Abschnitts 2 des Teils 3 (§§ 26-31) sowie des Teils 5 (§§ 52-62) der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Fassung vom 31.03.2020 (KoV XI) zugrunde, welche als Anlage 5 dem Vertrag zu informatorischen Zwecken beigefügt sind. In den Anlagen 1 bis 4 des Netzkopplungsvertrages werden gemäß § 26 Ziffer 3 KoV XI die Regelungen des Abschnitts 2 des Teils 3 (§§ 26- 31) der KoV XI konkretisiert. Inhalt der ergänzenden Regelungen sind insbesondere die genaue Lage der Netzkopplungspunkte (Anlage 1), gegebenenfalls die Zusammenfassung zu Ausspeisezonen (Anlage 4) sowie die für den jeweiligen Netzkopplungspunkt und/oder die jeweilige Ausspeisezone geltenden technischen Rahmenbedingungen.