Datum
18. Feb. 2022
Ort
Essen
Herausgeber
OGE

Pressemitteilung

Geplante Ferngasleitungen: Heiden-Dorsten geht – Marbeck-Heiden und Heiden-Dorsten kommen

  • geänderte Bedarfe erfordern getrennte Planfeststellungsverfahren
  • Öffentlichkeit wird weiterhin beteiligt
  • Erdgasversorgung der Region bleibt gewährleistet

Die Grundlage für die Planung und den Bau einer Ferngasleitung und der damit verbundenen Infrastruktur ist die Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Gasversorgung. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) ermittelt. Nach der Prüfung durch die Bundesnetzagentur müssen die Fernleitungsnetzbetreiber den NEP verbindlich umsetzen. Ausganspunkt für den NEP sind die Gasbedarfe. Diese werden zum Beispiel über Stadtwerke, Verteilnetzbetreiber und Industrieunternehmen ermittelt. 

Bedarfe haben sich geändert

Für den aktuell gültigen NEP Gas 2020-2030 haben sich die Bedarfe für Erdgas in der Region geändert. Das hatte zur Folge, dass für die gemäß NEP Gas 2018-2028 zur Planfeststellung beantragte Ferngasleitung Heiden-Dorsten (HeiDo) keine Planrechtfertigung mehr bestand. Deshalb wurde der Antrag auf Planfeststellung im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Münster zurückgenommen. Die an dem Planfeststellungsverfahren beteiligten Privatpersonen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind darüber bereits gesondert per Post informiert worden.

Die geänderten Bedarfe haben drei Ursachen: Erstens - eine Änderung des L/H-Gas-Umstellungskonzeptes im Bereich Sonsbeck-Dorsten. Zweitens - eine Anpassung an den Mehrbedarf eines Netzanschlusskunden. Drittens - die geplante Errichtung bzw. Umstellung von Wasserstoffleitungen in der Region.

Die beiden neuen Projekte 

Auf Grundlage der geänderten Bedarfe wurde das ursprüngliche Projekt HeiDo (NEP Gas 2018 ID 436-02) in zwei Teile aufgeteilt. Demnach wird ein nördlicher Teil zwischen Marbeck und Heiden (NEP Gas 2020 ID 436-02a), ca. 1,5 km, 2/2 Nennweite DN 600, mit zusätzlicher Gas-Druck-Regel-Messanlage am Endpunkt in Heiden geplant. Darüber hinaus ist ein südlicher Teil zwischen Heiden und Dorsten (NEP Gas 2020 ID 436-02b), ca. 17 km, Nennweite DN 500 vorzusehen.

In beiden geplanten Leitungsabschnitten soll Erdgas transportiert werden. Es ist beabsichtigt, den bisherigen Verlauf der HeiDo zu nutzen. Aktuell ist geplant, die Planfeststellungsverfahren Anfang 2024 zu beantragen. Im Rahmen dessen wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt, inklusive eines Dialogmarkts in der Region. Die Bauarbeiten für beide Leitungsabschnitte sollen im Jahr 2026 starten und abgeschlossen werden.

Die Versorgungssicherheit der Region mit Erdgas ist und bleibt gewährleistet.

Über die geplante Errichtung bzw. Umstellung von Wasserstoffleitungen in der Region wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Genehmigungsverfahren (Raumordnung und anschließende Planfeststellung) ebenfalls beteiligt. Auch hier wird es Dialogmärkte in der Region geben.