Datum
24. Feb. 2023
Ort
Essen
Herausgeber
Open Grid Europe, GmbH

Pressemitteilung

Ferngasleitung NETG Voigtslach-Paffrath – Letzte Schweißnaht erfolgreich gesetzt

  • Technische Fertigstellung der NETG-Fernleitung
  • Meilenstein für L-/H-Gas Umstellung im Kölner Raum

Die letzte Schweißnaht der NETG-Fernleitung Voigtslach-Paffrath wurde in dieser Woche in Paffrath (bei Leverkusen) erfolgreich gesetzt. Somit ist nach der Abnahme durch den TÜV als aufsichtsführende Stelle die Leitung im Sinne der Betriebsbereitschaft für den Transport von Erdgas technisch fertig gestellt und an das deutschlandweite Ferngasnetz angebunden. Die NETG-Ferngasleitung ist Voraussetzung für die planmäßige Umstellung von L- auf H Gas für hunderttausende Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden im Kölner Raum.

Projektleiter John-Volkmar Abert zum Abschluss der Arbeiten: „Die planmäßige Fertigstellung der NETG Voigtslach-Paffrath ermöglicht die L-H-Gas Umstellung in der Region – und ist ein wichtiger Baustein für die Versorgungssicherheit mit Erdgas. Darüber hinaus sind wir stolz darauf, dass wir dies gemeinsam mit unserem ausführenden Partner in einem äußerst anspruchsvollen urbanen Umfeld geleistet haben.“

Letzte Schweißnaht der NETG

Auf die technische Fertigstellung der Ferngasleitung folgen noch ab-schließende Arbeiten an der Oberfläche, wie zum Beispiel die Rekultivierung der Trasse, die Räumung der Baustellen und der Rückbau von Zufahrtswegen und Rohrlagerplätzen. Diese Arbeiten werden sukzessive bis zum Ende des Sommers 2023 abgeschlossen.

Die NETG-Ferngasleitung verbindet auf einer Strecke von 23,6 km die Schieberstation Voigtslach in Leverkusen Hitdorf mit der Station Paffrath in der Gemeinde Bergisch Gladbach. Hierfür wurden insgesamt 1.364 Rohre von je 17,3 m und einem Gesamtgewicht von rund 6.550 t verlegt. Insgesamt wurden 2.050 Schweißnähte ausgeführt.

Weitere Informationen zu der Ferngasleitung sind auf www.netg-voigtslach-paffrath.de zu finden. Die Bauarbeiten erfolgten auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2013. Dieser wurde zuletzt im Januar 2020 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.