Datum
19. Dez. 2025
Ort
Essen
Herausgeber
OGE

Pressemitteilung

OGE: „Wenige positive Signale bei NEST-Festlegung“

Open Grid Europe GmbH (OGE) sieht Erdgasnetz als wichtige Stütze für die Erreichung einer klimaschonenden und resilienten Energieversorgung an.

Gasnetzbetreiber OGE sieht in der Veröffentlichung der sogenannten NEST-Methodenfestlegung der Bundesnetzagentur nur wenige positive Signale. Die Bundesnetzagentur hatte am 10. Dezember 2025 in einer Pressekonferenz die Veröffentlichung der NEST-Methodenfestlegungen vorgestellt. Für OGE stellt sich dies als ein verbindlicher Zwischenschritt auf dem Weg zur Neu-Festlegung des regulatorischen Rechtsrahmens mit Wirkung für die 5. Regulierungsperiode für Gas ab 2028 dar. 

Die NEST-Festlegungen der BNetzA ändern den regulatorischen Rahmen für Netzbetreiber in Deutschland grundlegend. Aus Sicht von OGE werden diese Änderungen negative Auswirkungen auf die Fernleitungsnetzbetreiber Gas haben. Dazu zählen u. a. eine Reduzierung der Erlösobergrenze, Änderungen in der Anerkennung der Fremdkapitalkosten, eine Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung (im Erdgas) sowie eine Verkürzung der Regulierungsperioden. 

„Wir sehen, dass Erdgas auf der Fernleitungsebene länger als bislang absehbar einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Deutschland leisten wird”, erklärt Nathalie Leroy, Mitglied der Geschäftsführung von OGE. Gleichzeitig betont sie, dass das Transportnetz auch in Zukunft sicher betrieben und, wo nötig, auch ausgebaut werden müsse. Deswegen sei es unabdingbar, dass die kommerziellen Spielregeln bei den Festlegungen der BNetzA so gestaltet würden, dass Investitionen in Gasfernleitungsnetze auch künftig wettbewerbsfähig und attraktiv bleiben. Bereits im Vorfeld der Erstellung der NEST-Festlegungen hatte Gasnetzbetreiber OGE stets darauf hingewiesen, dass der künftige Regulierungsrahmen eine solide Basis für Investitionen sowie den fortlaufenden Betrieb des Erdgasfernleitungsnetzes schaffen muss. “Benachteiligungen der Erdgasinfrastruktur gegenüber den sonstigen Energieinfrastrukturanbietern sind aus Sicht von OGE wenig förderlich”, unterstreicht Nathalie Leroy. 

OGE sieht es als Aufgabe der BNetzA an, ein sogenanntes „Level-playing-field“ zu schaffen, in dem die faktischen Fremdkapitalkosten über die Erlösobergrenze abgedeckt sind und die Behörde einen über die Sektoren vergleichbaren und dem Risiko angemessenen Zinssatz für das regulatorische Eigenkapital festlegt. Umso weniger scheinen die veröffentlichten NEST-Festlegungen angemessen. „Die Bundesnetzagentur sieht die Absenkung der Erlösobergrenze gegenüber dem Status Quo - mit dem Verweis auf die abnehmende Bedeutung von Erdgas im Energiemarkt - als gerechtfertigt an. Das ist für uns nur schwer nachvollziehbar”, führt Nathalie Leroy weiter aus und fügt hinzu: „Es ist vielmehr das Gegenteil der Fall.” Die Realität zeigt, dass die aktuelle Bundesregierung mittelfristig eine Reihe von Gaskraftwerken ausschreiben will, die das Stromnetz und die verlässliche Stromversorgung über Jahrzehnte stützen sollen. Daran sei erkennbar, dass die Gasinfrastruktur kein schnelles Auslaufmodell sein kann. Insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der  Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie der Resilienz des Energiesystems nimmt Erdgas eine zentrale Rolle als Stütze für den Ausbau einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieversorgung ein.