Network Code Interoperability

Information zu Artikel 4.1 der Verordnung (EU) 2015/703 (Network Code Interoperability)

Um unserer Informationspflicht bezüglich der Verordnung (EU) 2015/703 vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch (NC INT) nachzukommen, möchten wir hier, gemäß Artikel 4.1 des NC INT unsere Netznutzer über folgende Punkte informieren:

Vorschriften für das Abgleichsverfahren (Matching)

Open Grid Europe GmbH wendet an allen ihren Grenzübergangspunkten (GÜPs) und Marktgebietsübergangspunkten (MÜPs) beim Abgleichsverfahren (Matching) die „Regel der niedrigeren Menge (lesser-of-rule)“ an.
(Siehe Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag, in der aktuellen Version 10.2 vom 31.10.2019 geregelt in Anlage 2: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Open Grid Europe GmbH §12 Mengenzuordnung.)

Vorschriften für die Zuweisung von Gasdifferenzmengen

An allen GÜPs und MÜPs der Open Grid Europe wird ein operationelles Ausgleichskonto (oder ein gleichwertiges Verfahren) verwendet, das es ermöglicht, den Netznutzern Mengen entsprechend der bestätigten Nominierung zuzuweisen (allokiert wie nominiert). Werden die Grenzen des operationellen Ausgleichskontos erreicht, können die beteiligten Ferngasnetzbetreiber eine Anhebung der Grenzen vereinbaren oder den Netznutzern ansonsten Mengen zuweisen, die in einem bestimmten Verhältnis zur gemessenen Menge stehen (pro rata). (Siehe Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag, in der aktuellen Version 10.2 vom 31.10.2019 geregelt in Anlage 2: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Open Grid Europe GmbH §12 Mengenzuordnung.)

Open Grid Europe wird ihre Netznutzer jeweils über Beginn und Ende einer solchen pro-rata Zuteilung über eine Urgent Market Message (UMM) informieren.
(Siehe Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag, in der aktuellen Version 10.2 vom 31.10.2019 geregelt in Anlage 2: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Open Grid Europe GmbH §12 Mengenzuordnung.)

Kommunikation bei außergewöhnlichen Ereignissen (Exceptional Event)

Open Grid Europe GmbH wird ihre Netznutzer über die möglichen Auswirkungen auf die bestätigten Mengen an einem betroffenen GÜP bzw. MÜP bei einem außergewöhnlichen Ereignis informieren. Gleiches gilt für die erwartete und tatsächliche Beendigung des außergewöhnlichen Ereignisses. Die Information erfolgt über eine Urgent Market Message (UMM) der Open Grid Europe. Sie finden die Veröffentlichung unserer Urgent Market Messages hier:
 

Preisblatt, Netzzugang / pdf / 576.27 KB

Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System), gültig ab 01.10.2022

Version 13.1 (12.08.2022) gültig ab 01.10.2022